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Rechtsanwalt • Bonn, Köln, Aachen, Koblenz & bundesweit

Ihr Recht effektiv durchsetzen maßgeschneiderte Rechtslösungen.

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zuverlässig in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Verkehrsunfall- und Versicherungsrecht.

Außenansicht der Kanzlei, stilisiertes Foto
Rechtsanwalt Leonard Schneider
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Ihr Anwalt — persönlich und direkt.

Geboren im Jahr 1996 in Bonn, nahm ich 2015 mein Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz auf, das ich 2020 erfolgreich abschloss. Während des Studiums setzte ich meine Schwerpunkte im Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Im Anschluss an das erste Staatsexamen absolvierte ich von 2021 bis 2023 mein Rechtsreferendariat am Landgericht Köln, das ich mit dem zweiten Staatsexamen beendete. Noch im selben Jahr erfolgte meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Von 2023 bis 2026 war ich als Rechtsanwalt in einer renommierten Kanzlei für Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig und konnte in dieser Zeit die Interessen zahlreicher Mandanten bundesweit erfolgreich vertreten.

Heute bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt in Bonn niedergelassen. In dieser Funktion berate und vertrete ich meine Mandanten ganzheitlich in allen Rechtsgebieten. Dabei greife ich auf mein fundiertes Fachwissen und meine umfangreiche Erfahrung zurück. Was mich antreibt: klare Kommunikation, persönlicher Einsatz und das Ziel, jedes Anliegen einer passgenauen Lösung zuzuführen.

  • Rechtsanwalt seit 2023
  • Rechtsanwaltskammer Köln
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied im Bonner Anwaltverein
Portrait Rechtsanwalt Leonard Schneider

Ein Auszug meiner Tätigkeit.

Verkehrsunfall

Regulierung von Krafthaftpflicht- und Kaskoschäden – damit Sie entlastet werden.

Versicherungsrecht

Ansprüche aus Gebäude-, Hausrat- und anderen Versicherungen – prüfen und realisieren.

Allgemeines Zivilrecht

Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aller Art mit klarer Strategie.

Personenschäden

Erwerbsausfall, Haushaltsführungsschaden, medizinische Kosten, Schmerzensgeld – konsequente Vertretung.

Gewährleistungsrecht

Mängel aus Werk- und Kaufverträgen – erkennen und gezielt handeln.

Bußgeldbescheid

Einspruch einlegen, Konsequenzen verhindern – schnell und lösungsorientiert.

Wie wir zusammenarbeiten.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Formular, E-Mail oder Telefon — Sie entscheiden.

  2. 02

    Schnelle Rückmeldung

    Einschätzung Ihrer Situation.

  3. 03

    Klare Strategie

    Transparente Kosten, konkreter Fahrplan.

  4. 04

    Ihr Ergebnis

    Engagierte Vertretung bis zum Abschluss.

In Zahlen

400+

erfolgreich vertretene Mandanten

95 %

digitale Abwicklung

3+

Jahre Erfahrung in der gerichtlichen Praxis

24h

durchschnittliche Erstantwortzeit

Häufige Fragen.

Was kostet mich ein Anwalt?
Die Kosten sind in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Danach bemisst sich das Honorar des Anwalts nach dem sog. Gegenstandswert. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen häufig noch Gerichtskosten hinzu. Vor der Mandatierung werde ich Sie über die Kosten detailliert aufklären. Sie entscheiden erst dann, ob Sie mich beauftragen. Bei einem positiven Verfahrensausgang sind die Kosten üblicherweise von der Gegenseite zu tragen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten – mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung – von dort übernommen. Sind Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage für die Kosten selbst aufzukommen, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Beratungshilfe sowie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Stehen mir Leistungen aus meiner Versicherung zu?
Dreh- und Angelpunkt versicherungsvertraglicher Ansprüche sind stets die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen in Verbindung mit dem vereinbarten Versicherungsschutz. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich dabei aus dem Versicherungsschein. Sowohl dieser als auch die Versicherungsbedingungen können jedoch auf den ersten Blick unübersichtlich erscheinen. Ich prüfe das gesamte Bedingungswerk sorgfältig und ermittle für Ihren konkreten Fall, ob ein Anspruch besteht. Sollten Ihnen die Unterlagen nicht mehr griffbereit vorliegen, fordere ich diese für Sie bei der Versicherung an – darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Auch bei einer Falschberatung können Ansprüche gegenüber der Versicherung bestehen. Steht Ihnen ein Anspruch zu, übernehme ich selbstverständlich dessen zielgerichtete Durchsetzung.
Wie verhalte ich mich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall?
Sicherheit zuerst: Unfallstelle sichern, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen, bei Personenschäden den Rettungsdienst informieren und erste Hilfe leisten. Den Unfall unverzüglich dokumentieren. Fotos der Fahrzeuge in der Unfallendstellung können in einem späteren Prozess von unschätzbarem Wert sein. Aber auch die Schäden (nicht nur an Ihrem Fahrzeug) sollten Sie noch vor Ort fotografisch festhalten. Hier gilt die Devise: lieber ein Foto zu viel als zu wenig. Die Polizei unbedingt hinzuziehen. Die polizeiliche Unfallmitteilung kann später wichtig sein. Kontaktdaten von Zeugen notieren. Zwar nimmt auch die Polizei regelmäßig Zeugendaten auf, die Telefonnummer oder Mailadresse eines Zeugen können dennoch für eine schnellere Kontaktaufnahme hilfreich sein. Keine Schuld eingestehen oder unklare Aussagen treffen. Die Haftungslage ist vor Ort häufig noch unübersichtlich. Auch wenn Sie glauben, den Unfall verschuldet zu haben, kann die rechtliche Bewertung später anders ausfallen. Die eigene Versicherung informieren. Dies auch dann, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Auch bei scheinbar leichten Verletzungen ärztlich untersuchen und dokumentieren lassen (z.B. bei einem Schleudertrauma). Frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. So stellen Sie sicher, dass Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld korrekt geltend gemacht werden.
Welche Ansprüche habe ich nach einem Verkehrsunfall?
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall können vielfältig und komplex sein. Um den Schaden an Ihrem Fahrzeug beziffern zu können, wird zunächst ein professionelles Schadengutachten benötigt. Haben Sie ein solches noch nicht eingeholt, helfe ich Ihnen gerne bei der Suche nach einem passenden Gutachter. Die Kosten für das Gutachten trägt, bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, der Unfallgegner bzw. dessen Krafthaftpflichtversicherung. Aber Achtung: Bei sog. Bagatellschäden kann die Einholung eines Gutachtens bereits nicht angezeigt sein und die Kosten werden nicht übernommen. Sie sollten daher so früh wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, um bereits im Anfangsstadium der Schadensregulierung keinen Fehler zu machen. Ich werde mit Ihnen von Beginn an alle Möglichkeiten durchgehen, um den Schaden entsprechend Ihrer Vorstellungen und Bedürfnisse geltend zu machen. So können Sie etwa entscheiden, ob Sie den Schaden fiktiv abrechnen möchten, d.h. die erforderlichen Kosten beanspruchen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen, oder eine konkrete Geltendmachung nach erfolgter Reparatur bevorzugen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Das bedeutet für Sie: Kein finanzielles Risiko und volle Entlastung im Verfahren. Ob Ihr konkretes Anliegen tatsächlich von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist, hängt vom individuellen Deckungsschutz in Ihrer Police ab. Nicht jeder Fall ist automatisch versichert und kleine Details können entscheidend sein. Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit Ihrer Versicherung, sodass Missverständnisse und Verzögerungen vermieden werden. Einige Rechtsschutzversicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung, die Sie zu tragen haben. Bei einem positiven Verfahrensausgang wird dieser Anteil jedoch regelmäßig von der Gegenseite erstattet. Das sogenannte Quotenvorrecht kann zudem dazu führen, dass Ihnen die Selbstbeteiligung bereits bei einem Teilerfolg vollständig erstattet wird.
Wie läuft der Erstkontakt ab?
Der Erstkontakt ist einfach und unkompliziert. Sie melden sich über das Kontaktformular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch. Dabei schildern Sie Ihr Anliegen bitte möglichst ausführlich und hinterlassen Ihre Kontaktdaten. Das Kontaktformular und die Kontaktaufnahme per E-Mail bieten sich an, da hierüber bereits Unterlagen mitgeschickt werden können. Es gilt: Je mehr Informationen Sie mir zur Verfügung stellen, desto besser kann ich Ihr Anliegen rechtlich einordnen. Wichtig: Mit dem Erstkontakt wird noch kein Mandatsverhältnis begründet. Nach einer kurzen Prüfung Ihres Anliegens melde ich mich zeitnah bei Ihnen zurück, um ein Gespräch zu vereinbaren. In einem ersten Termin besprechen wir Ihren Fall und erörtern das weitere Vorgehen. Dabei werde ich Sie auch transparent über die Kosten aufklären. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Grundsätzlich lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid fast immer. Viele Bescheide enthalten formelle oder materielle Fehler, die dazu führen können, dass das Bußgeld reduziert oder der Bescheid sogar vollständig aufgehoben wird. Um Ihren Bescheid jedoch verlässlich prüfen zu können, ist es zwingend erforderlich, Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu nehmen. Einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht werde ich für Sie stellen. Anschließend können die Erfolgsaussichten eingeschätzt und der Einspruch begründet werden. In unsicheren Fällen – sogenannten Grenzfällen – kann es sinnvoll sein, vor Einlegung des Einspruchs zu prüfen, ob die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. So lassen sich finanzielle Risiken minimieren, falls der Einspruch erfolglos bleibt. Wichtig ist, dass Sie nach Erhalt eines Bußgeldbescheides schnell handeln und die Einspruchsfrist beachten. Diese beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides. Versäumen Sie die Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, und ein späterer Einspruch ist nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Um sicherzustellen, dass keine Fristen versäumt werden, empfiehlt es sich, zeitnah einen Anwalt einzuschalten.
Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche geltend zu machen?
Die meisten Ansprüche unterliegen der Verjährung, das heißt, sie können nicht unbegrenzt geltend gemacht werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. Bestimmte Ansprüche unterliegen besonderen Verjährungsregeln, zum Beispiel zwei Jahre für Mängelansprüche aus Kaufverträgen oder fünf Jahre für Ansprüche im Zusammenhang mit Bauwerken. Für besonders schwerwiegende Ansprüche, etwa auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, beträgt die Frist sogar bis zu dreißig Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verjährung gehemmt oder unterbrochen werden. Eine Unterbrechung tritt etwa ein, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt oder gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Anspruchs ergriffen werden. Um festzustellen, ob ein Anspruch weiterhin durchsetzbar ist und um einen noch nicht verjährten Anspruch rechtzeitig zu sichern, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ratsam.

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